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  Leistungen Krankentransport

Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes am 23. 7. 2015, gilt die Vorabgenehmigungspflicht  für Fahrten mit dem Krankentransportwagen seitens der Krankenkassen, außer:

  • von oder zu einer stationären Behandlung im Krankenhaus,
  • bei vor- und nachstationären Leistungen im Krankenhaus,
  • bei ambulanten Operationen gemäß § 115b SGB V und
  • zu Vor- und Nachbehandlungen ambulanter Operationen.

Bei Fragen zu den einzelnen Genehmigungsverfahren rufen Sie uns einfach an: Telefon » 038208 - 83813 . Wir geben gerne Auskunft! 

 Erfordernisse für den fachlich qualifizierten Krankentransport

  • Umlagern/Lagern von Patienten (auf die Transportliege oder den Transportsitz)
  • Heben und Tragen von Personen, die nicht eigenständig in das Fahrzeug einsteigen können
  • angemessene Betreuung und einfühlsamer Umgang mit kranken, alten, gebrechlichen,  verängstigten, dementen, altersverwirrten und hilfsbedürftigen Menschen
  • medizinisch-fachliche Betreuung durch einen Rettungssanitäter
  • medizinische Überwachung der Vitalparameter während des Transportes
  • Versorgung mit Sauerstoff/Infusionen (auf ärztliche Anordnung)
  • Patienten mit medizintechnischen Hilfsmitteln
  • Gefahr einer Komplikation auf Grund des schlechten Gesundheitszustandes des Patienten
  • Störung des Bewußtseins, des Kreislaufs oder der Atmung des Patienten
  • Patienten, bei/nach deren Transport Hygienemaßnahmen erforderlich sind,  z.B. bei Blutungsgefahr und infektiösen Patienten (z.B. MRSA)


 

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Krankentransport und Fahrdienst
GmbH & Co KG

Am Weidenbruch 9, 18196 Kessin

Telefon: 038208 - 8380
E-Mail: info(at)ambulanz-millich(dot)de


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